Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versiunea: 28 septembrie 2026Această pagină nu este încă disponibilă în limba dumneavoastră. Se aplică versiunea în limba germană.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LazyHead e.U., Inhaber Andrii Snikhovskyi, Morizgasse 2/2/14, 1060 Wien (im Folgenden „NymTime“ oder „wir“) für die Nutzung des Dienstes NymTime durch Unternehmer. Sie werden beim Kauf unter nymtime.com/kaufen durch Anhaken bestätigt und gelten zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (nymtime.com/avv) als Vertragsgrundlage.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes NymTime — Dienstplan, Zeiterfassung, Anwesenheit am Standort, Abwesenheiten, Stundenauswertung und Export, Back Office und Mitarbeiter-App — sowie über die Lieferung der zugehörigen NFC-Tags zwischen LazyHead e.U. und dem Kunden.
(2) NymTime richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, das heißt an Personen, die den Vertrag im Rahmen des Betriebs ihres Unternehmens schließen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG werden nicht geschlossen; das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) finden keine Anwendung. Mit dem Kauf bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Bis uns die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) erteilt ist, nehmen wir Bestellungen nur von Unternehmern mit Sitz in Österreich an; die Bestimmungen für Kunden in anderen Mitgliedstaaten (insbesondere § 7 Abs 5 und § 11 Abs 8) gelten, sobald wir den Verkauf dorthin öffnen. Das Kaufformular zeigt die jeweils freigegebenen Länder an.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB dienen der Information; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Auf Bestimmungen, die für den Kunden nachteilig und im Sinne des § 864a ABGB ungewöhnlich sein könnten, weisen wir ausdrücklich hin, damit sie Vertragsbestandteil werden: § 4 Abs 5 und Abs 7 (automatische Verlängerung um einen Monat beziehungsweise um zwölf Monate), § 6 (kein Rücktrittsrecht, keine anteilige Rückerstattung), § 13 (Sperre bei Zahlungsverzug), § 15 (Haftungsbeschränkung und Verfallsfrist), § 16 Abs 4 (Nennung als Referenz), § 17 (Änderung dieser AGB durch Zustimmungsfiktion) und § 18 Abs 1 und Abs 5 (Aufrechnungsverbot, Gerichtsstand Wien). Diese AGB unterliegen im Übrigen der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) NymTime ist eine Software, die wir als Dienst über das Internet bereitstellen (Software-as-a-Service). Der Leistungsumfang umfasst: einen wöchentlichen Dienstplan nach Rollen; die Erfassung der Arbeitszeit durch Stempeln mit dem eigenen Smartphone des Mitarbeiters an einem NFC-Tag, ersatzweise durch eine geoverifizierte Standort-Buchung („Ich bin da“ / „Ich gehe“) in der Mitarbeiter-App, die nur innerhalb des Standortbereichs angenommen wird; die Anwesenheit am Standort als Zeiträume „innerhalb“, „außerhalb“ und „Standort nicht verfügbar“ ohne Speicherung von Koordinaten; Abwesenheiten (Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich, Pflegefreistellung und weitere Arten) mit Antrag und Genehmigung; die Erfassung der Ruhepausen nach der vom Kunden je Standort gewählten Pausenregel (§ 11 Abs 7); Verfügbarkeitsangaben der Mitarbeiter, Schichttausch zwischen Mitarbeitern, Aushang (Mitteilungen des Betriebs) und ein Zeitkonto Soll/Ist; Stundenauswertung Plan und Ist; Export nach Excel für die Lohnverrechnung; optional Dokumente (auch zur Einsicht durch den betroffenen Mitarbeiter), Lohndokumente, Umsatzangaben je Standort für Kennzahlen und Personalkosten. Die Nutzung erfolgt über das Back Office (Web) für Geschäftsführung und Manager und über die Mitarbeiter-App (iOS, Android, Web).
(2) Je gebuchtem Standort ist ein NFC-Tag (Epoxy, 100 × 100 mm, selbstklebend, mit eingebautem NFC-Chip) im Preis enthalten; die Lieferung regelt § 3. Wir programmieren jeden NFC-Tag und ordnen ihn vor dem Versand dem Standort des Kunden zu; der Kunde bringt ihn am Standort an und schaltet NFC für den Standort im Back Office ein. Empfehlung: nach Möglichkeit nicht direkt auf Metall anbringen – auf Metall kann die Lesereichweite geringer sein. Bis zum Eintreffen stempelt das Team per Standort-Buchung ohne NFC (Abs 1). Der auf dem NFC-Tag aufgedruckte QR-Code öffnet ausschließlich die Download-Seite der Mitarbeiter-App und ist keine Stempelmethode. Weitere NFC-Tags kann der Kunde im Kaufformular und jederzeit später im Back Office zu den Preisen nach § 7 Abs 2 bestellen.
(3) Wir entwickeln NymTime laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige ersetzen, sofern der vertragliche Kernzweck — Dienstplan, Zeiterfassung nach § 26 AZG und Stundenauswertung — erhalten bleibt. Über wesentliche Änderungen informieren wir den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail.
(4) NymTime erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnverrechnungsberatung. Die vom Kunden hinterlegten Vorlagen (Betriebsvereinbarung, Zustimmungserklärung, Datenschutzinformation) und die Auswertungen sind Hilfsmittel; die Prüfung und die Anwendung auf den eigenen Betrieb obliegen dem Kunden.
(5) Die Mitarbeiter-App wird den Mitarbeitern des Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie setzt ein Smartphone mit einer aktuellen Version von iOS oder Android voraus; für die Stempelung per NFC ein NFC-fähiges Gerät, ersatzweise die Standortfreigabe für die Standort-Buchung (Geoprüfung).
§ 3 Lieferung der NFC-Tags
(1) Die im Preis enthaltenen und die zusätzlich bestellten NFC-Tags versenden wir per Post oder Kurierdienst an die im Kaufformular angegebene Geschäftsadresse des Kunden oder an eine vom Kunden angegebene abweichende Lieferadresse. Die Lieferzeit beträgt innerhalb Österreichs in der Regel 2 bis 4 Werktage, in die übrigen Mitgliedstaaten der EU 5 bis 8 Werktage ab Zahlungseingang beziehungsweise ab Bestellung im Back Office. Lieferzeiten sind unverbindlich; bis zum Eintreffen der NFC-Tags stempelt das Team per Standort-Buchung ohne NFC (§ 2 Abs 2).
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Sendung an den Kunden oder an eine von ihm zur Annahme bestimmte Person über. Der Kunde untersucht die Lieferung unverzüglich nach Erhalt und rügt Mängel oder Transportschäden ohne unnötigen Aufschub, längstens binnen 14 Tagen, per E-Mail an support@nymtime.com (Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beiderseitigen Unternehmensgeschäften, § 377 UGB).
(3) Neben der gesetzlichen Gewährleistung nach den §§ 922 ff ABGB leisten wir eine Garantie: Für NFC-Tags, die innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung ohne äußere Einwirkung ausfallen (insbesondere Chip nicht lesbar), liefern wir kostenlos Ersatz; der Kunde beschreibt den Fehler per E-Mail, eine Rücksendung ist nur auf unsere Anforderung nötig. Verlorene, entfernte, beschädigte oder nach Ablauf der 12 Monate ausgefallene NFC-Tags bestellt der Kunde zum Preis nach § 7 Abs 2 nach. Jeden NFC-Tag ordnen wir vor dem Versand einem Standort des Kunden zu (§ 2 Abs 2); einen verlorenen NFC-Tag sperrt der Kunde im Back Office, ab diesem Zeitpunkt ist er für Stempelungen ungültig.
(4) Die NFC-Tags bleiben nach Lieferung Eigentum des Kunden. Eine Rücknahme nach Vertragsende ist nicht erforderlich; der Kunde entfernt oder entsorgt sie selbst.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragsbeginn und Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Kaufformular unter nymtime.com/kaufen ausfüllt, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigt und die Zahlung bei Stripe Checkout abschließt. An die im Kaufformular angegebene E-Mail-Adresse der Ansprechperson senden wir den einmaligen Link, mit dem sie das Passwort für das Back Office festlegt (§ 11 Abs 4). Das Entgelt für die erste Vertragsperiode — den ersten Vertragsmonat, bei Jahreszahlung die erste Jahresperiode (Abs 7) — wird bei Abschluss des Kaufs abgebucht. Wir bestätigen den Vertragsschluss per E-Mail, senden gleichzeitig die Einladung in das Back Office und versenden den NFC-Tag. Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Das Back Office und die Standort-Buchung ohne NFC stehen dem Kunden ab der Bestätigung zur Verfügung. Richten wir ein Kundenkonto auf Anfrage des Kunden selbst ein, bestätigt die Geschäftsführung diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag bei der ersten Anmeldung im Back Office; vorher kann das Back Office nicht genutzt werden.
(2) Die Laufzeit des Vertrags und damit der erste Vertragsmonat beginnen am Tag der Zahlung bei Stripe Checkout (Abs 1). Bis der NFC-Tag eingetroffen ist und der Kunde NFC für den Standort eingeschaltet hat, buchen die Mitarbeiter per Standort-Buchung ohne NFC (§ 2 Abs 1); Versand, Erhalt und Einschalten des NFC-Tags verschieben den Laufzeitbeginn nicht. Den Beginn zeigen wir im Back Office unter Einstellungen → Abo an.
(3) Die Lieferung von NFC-Tags für weitere Standorte, Nachbestellungen und Ersatzlieferungen verändern die laufende Vertragslaufzeit nicht. Einen weiteren Standort bucht die Geschäftsführung im Back Office; er wird bei der Buchung sofort anteilig für die Zeit bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode (Vertragsmonat beziehungsweise Jahresperiode nach Abs 7) abgerechnet und läuft danach im Rhythmus des Vertrags mit. Scheitert die Abbuchung, wird der Standort nicht angelegt. Die Abbestellung eines Standorts (§ 5 Abs 1) wird ab der nächsten Vertragsperiode verrechnet.
(4) Der Vertragsmonat ist der Zeitraum vom Tag des Laufzeitbeginns bis zum Vortag desselben Kalendertags des Folgemonats (Beispiel: Beginn am 14. Oktober, erster Vertragsmonat bis 13. November). Eine Jahresperiode (Abs 7) reicht entsprechend vom Tag ihres Beginns bis zum Vortag desselben Kalendertags des Folgejahres.
(5) Der Vertrag ist ein Monatsvertrag: Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Vertragsmonat, sofern er nicht zum Ende des laufenden Vertragsmonats gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Back Office oder per E-Mail möglich und wird zum Ende des laufenden Vertragsmonats wirksam (§ 5 Abs 1). Das Entgelt für jeden neuen Vertragsmonat wird an dessen erstem Tag über das bei Stripe hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen (§ 8 Abs 1). Schlägt der Einzug fehl, gelten § 8 Abs 3 und 4 sowie § 13: Mitteilung per E-Mail, Nachfrist von 7 Tagen, Ankündigung der Sperre mindestens 3 Werktage vorher, danach Sperre des Back Office; die Daten bleiben 30 Tage lang exportierbar, danach gilt § 14. Preisänderungen sind nur mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten und Sonderkündigungsrecht möglich (§ 9).
(6) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, gilt die Hinweispflicht bei stillschweigender Vertragsverlängerung nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG nicht. Vor der Verlängerung um einen Vertragsmonat senden wir keine gesonderte Erinnerung. Bei Jahreszahlung erinnern wir aus Kulanz und ohne rechtliche Verpflichtung 30 Tage vor der Verlängerung um weitere zwölf Vertragsmonate per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson (Abs 7); das Unterbleiben dieser Erinnerung berührt die Verlängerung nicht.
(7) Jahreszahlung (Wahlmöglichkeit): Der Kunde kann beim Kauf oder später im Back Office unter Einstellungen → Abo die Jahreszahlung wählen. Dabei gilt: (a) Wählt der Kunde die Jahreszahlung beim Kauf, beginnt die erste Jahresperiode von zwölf Vertragsmonaten am Tag der Zahlung; das Entgelt für diese Jahresperiode (§ 7 Abs 6) wird mit dem Kauf im Voraus bezahlt, wie es das Kaufformular ausweist. Wechselt der Kunde später im Back Office von der Monats- zur Jahreszahlung, beginnt die Jahresperiode mit dem nächsten Vertragsmonat nach dem Wechsel. (b) Das Entgelt für die zwölf Vertragsmonate einer Jahresperiode wird an deren erstem Tag im Voraus in einer Zahlung eingezogen; darauf gewähren wir einen Nachlass von 10 % auf das Standortentgelt nach § 7 Abs 1 (zusätzliche Mitarbeiterplätze nach § 7 Abs 3, NFC-Tags und sonstige einmalige Leistungen sind davon ausgenommen). (c) Die Jahresperiode verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Vertragsmonate, wenn sie nicht bis zu ihrem Ablauf gekündigt wird; die Kündigung im Back Office oder per E-Mail wird zum Ende der laufenden Jahresperiode wirksam (§ 5 Abs 1). 30 Tage vor jeder Verlängerung erinnern wir per E-Mail. (d) Während der Jahresperiode hinzugebuchte Standorte werden sofort (Abs 3) und zusätzliche Mitarbeiterplätze nach § 7 Abs 6 anteilig bis zum Ende der laufenden Jahresperiode verrechnet und laufen danach mit ihr mit. (e) Bei Kündigung oder Abbestellung einzelner Standorte vor Ablauf der Jahresperiode besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des im Voraus bezahlten Entgelts (§ 6 Abs 4); der Vertrag endet mit dem Ablauf der bezahlten Jahresperiode. (f) Ein Wechsel zurück auf die Monatszahlung ist zum Ende der laufenden Jahresperiode möglich. Auf die automatische Verlängerung um zwölf Monate und auf den Ausschluss der anteiligen Rückerstattung weisen wir nach § 864a ABGB ausdrücklich hin (§ 1 Abs 5). § 9 (Preisänderungen) und § 13 (Sperre) bleiben unberührt.
§ 5 Kündigung
(1) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen — bei Monatszahlung zum Ende des laufenden Vertragsmonats, bei Jahreszahlung zum Ende der laufenden Jahresperiode (§ 4 Abs 7); eine Kündigungsfrist besteht nicht. Der Kunde kündigt im Back Office unter Einstellungen → Abo oder per E-Mail an office@nymtime.com; wir bestätigen die Kündigung per E-Mail. Eine im Back Office erklärte Kündigung kann der Kunde dort bis zum Ende der Vertragsperiode zurücknehmen; der Vertrag läuft dann unverändert weiter. Wir kündigen per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson. Einzelne Standorte bestellt der Kunde per E-Mail an office@nymtime.com zum Ende der laufenden Vertragsperiode ab.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst rechtswidrig nutzt, wiederholt gegen § 11 oder § 12 verstößt oder trotz Erinnerung und Nachfrist mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn die Verfügbarkeit nach § 10 in zwei aufeinanderfolgenden Vertragsmonaten unterschritten wird.
(3) Mit dem Ende des Vertrags endet das Nutzungsrecht; die Rückgabe und Löschung der Daten regelt § 14.
§ 6 Rückerstattung, Storno und Widerruf
(1) Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich zwischen Unternehmern geschlossen wird und KSchG sowie FAGG nicht anwendbar sind (§ 1 Abs 2).
(2) Storno vor Versand: Bis zum Versand des NFC-Tags kann der Kunde den Kauf per E-Mail an office@nymtime.com stornieren. In diesem Fall erstatten wir das beim Kauf bezahlte Entgelt für die erste Vertragsperiode (Vertragsmonat beziehungsweise Jahresperiode) und das Entgelt für bestellte NFC-Tags vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.
(3) Nach Versand: Ab dem Versand des NFC-Tags wird das Entgelt für die erste Vertragsperiode nicht mehr erstattet. Entgelte für bestellte NFC-Tags, die noch nicht versandt wurden, werden erstattet.
(4) Rückerstattungen oder Gutschriften für nicht vollständig genutzte Vertragsmonate, für abbestellte Standorte vor Ende des Vertragsmonats, für nicht genutzte Funktionen oder für Mitarbeiter, die die App nicht verwenden, werden nicht gewährt. Bei ordentlicher Kündigung endet der Vertrag mit dem Ende des bezahlten Vertragsmonats. Bei Jahreszahlung (§ 4 Abs 7) gilt dies für die gesamte im Voraus bezahlte Jahresperiode: Eine Kündigung vor deren Ablauf führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung, der Vertrag endet mit dem Ablauf der bezahlten Jahresperiode.
(5) Ausnahme Verfügbarkeit: Ist der Dienst in einem Vertragsmonat länger als 8 Stunden ununterbrochen oder länger als 16 Stunden innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Tagen nicht verfügbar (§ 10 Abs 1 und 2), erhält der Kunde ohne Antrag eine anteilige Gutschrift: je angefangenem Ausfalltag ein Dreißigstel des Monatsentgelts der betroffenen Standorte, angerechnet auf die nächste Rechnung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15.
(6) NFC-Tags: Ausfälle innerhalb von 12 Monaten ersetzen wir kostenlos (§ 3 Abs 3). Zusätzlich bestellte NFC-Tags kann der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt unbenutzt und in ungeöffneter Verpackung auf eigene Kosten zurücksenden; wir erstatten den Kaufpreis von 24 € netto zuzüglich der tatsächlich verrechneten Umsatzsteuer je NFC-Tag nach Eingang und Prüfung. Der im Standortpreis enthaltene NFC-Tag ist von der Rückgabe ausgenommen.
§ 7 Preise
(1) Der Preis beträgt 49 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Standort und Vertragsmonat. Darin sind je Standort 15 aktive Mitarbeiter enthalten. Jeder weitere aktive Mitarbeiter kostet 2 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat. Jeder weitere Standort kostet ebenfalls 49 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat. Die Zahl der Manager, der NFC-Tags und der Nutzer der Mitarbeiter-App ist nicht beschränkt.
(2) NFC-Tags: Je Standort ist ein NFC-Tag im Monatspreis enthalten, der Versand an die Lieferadresse eingeschlossen. Jeder weitere NFC-Tag kostet einmalig 24 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Stück einschließlich Versand innerhalb Österreichs und der übrigen Europäischen Union; er wird sofort bei der Bestellung abgerechnet — im Kaufformular mit dem Kauf, im Back Office mit der Bestellung.
(3) Je Standort sind 15 aktive Mitarbeiter enthalten; gezählt wird jeder Mitarbeiter bei dem im Back Office hinterlegten Hauptstandort. Als aktiv gilt ein Mitarbeiter mit dem Status „aktiv“ (also weder archiviert noch gesperrt). Der 16. und jeder weitere aktive Mitarbeiter eines Standorts kostet 2 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat.
(4) Sind die im Standortpreis enthaltenen Mitarbeiterplätze belegt, hat der Kunde zwei Möglichkeiten: Er archiviert einen ausgeschiedenen Mitarbeiter — dessen Daten bleiben in Berichten und Aufzeichnungen erhalten — oder er bestätigt im Back Office einen zusätzlichen Mitarbeiterplatz zu 2 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat. Die Bestätigung erfolgt, bevor er den Mitarbeiter anlegt oder aktiviert. Ein bestätigter Platz wird sofort mit einer eigenen Rechnung ab dem Tag der Bestätigung anteilig bis zum Ende des laufenden Vertragsmonats und danach je Vertragsmonat berechnet. Werden Mitarbeiter archiviert, verringert sich die Zahl der Plätze automatisch ab dem nächsten Vertragsmonat; für den laufenden Vertragsmonat erfolgt keine Rückerstattung. Archivierte Mitarbeiter bleiben in Berichten und Aufzeichnungen erhalten, können aber nicht mehr stempeln; ihre Daten bleiben nach den Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(5) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist der Kunde in Österreich ansässig, kommen 20 % österreichische Umsatzsteuer hinzu (§ 10 Abs 1 UStG 1994); 49 € netto ergeben 58,80 €, 2 € netto ergeben 2,40 € und 24 € netto ergeben 28,80 €. Ist der Kunde ein Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger UID-Nummer, geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Leistungsort beim Empfänger nach § 3a Abs 6 UStG 1994 beziehungsweise Art. 44 MwStSystRL, Übergang der Steuerschuld nach Art. 196 MwStSystRL); in diesem Fall verrechnen wir die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer und die Rechnung enthält die UID-Nummern beider Parteien sowie den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der Kunde teilt uns seine UID-Nummer vor der ersten Rechnung mit und meldet jede Änderung; wir prüfen sie im Bestätigungsverfahren der Europäischen Kommission (VIES) und wiederholen die Prüfung in regelmäßigen Abständen. Unternehmen ohne UID-Nummer verrechnen wir 20 % österreichische Umsatzsteuer. Erweist sich die UID-Nummer bei einer späteren Prüfung als ungültig, entfernen wir sie und verrechnen ab der nächsten Rechnung die österreichische Umsatzsteuer; bereits gestellte Rechnungen berichtigen wir nicht selbsttätig.
(6) Jahreszahlung: Wählt der Kunde die Jahreszahlung nach § 4 Abs 7, ermäßigt sich das Standortentgelt nach Abs 1 um 10 %; der Standort kostet damit 44,10 € netto je Vertragsmonat, also 529,20 € netto für zwölf Vertragsmonate. Verrechnet wird diese Summe im Voraus. Zusätzliche Mitarbeiterplätze nach Abs 3 werden bei Jahreszahlung im selben Rhythmus verrechnet: 24 € netto je Platz und Jahresperiode (zwölfmal 2 €, ohne Nachlass); ein während der Jahresperiode bestätigter Platz wird anteilig bis zu deren Ende verrechnet, ein freiwerdender Platz entfällt ab der nächsten Jahresperiode. Die Preise für NFC-Tags nach Abs 2 bleiben unverändert.
§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin) per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Kunde hinterlegt bei Stripe Checkout ein gültiges Zahlungsmittel und hält es während der Vertragsdauer aufrecht; ändern kann er es jederzeit im Back Office unter Einstellungen → Abo → „Zahlungsmittel und Rechnungen“ (Kundenportal von Stripe). Das Entgelt für die erste Vertragsperiode wird bei Abschluss des Kaufs abgebucht (§ 4 Abs 1); bei Monatszahlung wird danach das Entgelt für jeden neuen Vertragsmonat an dessen erstem Tag im Voraus eingezogen. Zusätzliche Mitarbeiterplätze werden sofort bei ihrer Bestätigung anteilig abgerechnet (§ 7 Abs 4). Bei Jahreszahlung (§ 4 Abs 7) wird das ermäßigte Entgelt für zwölf Vertragsmonate (§ 7 Abs 6) am ersten Tag der Jahresperiode zur Gänze im Voraus eingezogen; unterjährig bestätigte Mitarbeiterplätze werden anteilig bis zum Ende der Jahresperiode verrechnet. Hinzugebuchte Standorte (§ 4 Abs 3) und im Back Office nachbestellte NFC-Tags (§ 7 Abs 2) werden sofort bei der Buchung beziehungsweise Bestellung abgerechnet.
(2) Der Kunde erhält jede Rechnung elektronisch per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson und im Back Office unter Einstellungen → Abo. Er stimmt der elektronischen Rechnungslegung nach § 11 Abs 2 UStG zu. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen ab Zugang schriftlich widerspricht.
(3) Schlägt ein Einzug fehl, erinnern wir den Kunden per E-Mail und setzen eine Nachfrist von 7 Tagen, innerhalb derer wir den Einzug wiederholen; der Kunde kann in dieser Zeit ein anderes Zahlungsmittel hinterlegen. Die Sperre nach Abs 4 kündigen wir mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail an (§ 13 Abs 2). Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), soweit der Kunde den Verzug zu vertreten hat, andernfalls 4 % jährlich (§ 1000 ABGB). Zusätzlich verrechnen wir für die Betreibung der Forderung den Pauschalbetrag von 40 € nach § 458 UGB; darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten (Mahnspesen, Kosten von Rücklastschriften, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten) werden nach § 1333 Abs 2 ABGB in angemessener, tatsächlich angefallener Höhe verrechnet.
(4) Bleibt die Zahlung nach Ablauf der Nachfrist aus, dürfen wir das Back Office sperren (§ 13), frühestens jedoch nach Ablauf der Ankündigungsfrist nach Abs 3. Während der Sperre zeigt die Mitarbeiter-App nur noch die eigenen Daten des jeweiligen Mitarbeiters (Einsicht und Export nach § 26 Abs 8 AZG); neue Stempelungen sind nicht möglich. Die Daten bleiben für den Kunden 30 Tage lang exportierbar; bleibt die Zahlung weiter aus, kündigen wir außerordentlich (§ 5 Abs 2) und es gilt § 14. Die Sperre wird nach vollständiger Zahlung binnen eines Werktags aufgehoben; das Entgelt läuft während der Sperre weiter.
(5) Unsere Entgeltforderungen verjähren nach § 1486 Z 1 ABGB in drei Jahren ab Fälligkeit.
§ 9 Preisänderungen
(1) Im ersten Vertragsjahr ab Laufzeitbeginn bleiben die beim Kauf vereinbarten Preise unverändert.
(2) Danach dürfen wir die Preise anpassen, wenn sich unsere Kosten für Rechenzentrum, Zahlungsabwicklung, Personal oder Lizenzen ändern oder der Leistungsumfang erweitert wird. Preisänderungen kündigen wir mindestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden per E-Mail und im Back Office an.
(3) Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu, das er bis zu diesem Zeitpunkt per E-Mail ausüben kann. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Preissenkungen gelten ohne Ankündigung.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Wir stellen NymTime mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums bereit. Die Verfügbarkeit wird je Vertragsmonat als Verhältnis der Zeit, in der das Back Office und die Schnittstelle der Mitarbeiter-App erreichbar sind, zur Gesamtzeit gemessen.
(2) Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen der Internetverbindung des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Ausfälle der Endgeräte, Störungen bei Stripe oder anderen Diensten Dritter, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung).
(3) Geplante Wartungsarbeiten führen wir nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (Wiener Zeit) durch und kündigen sie mindestens 48 Stunden vorher im Back Office an. Sicherheitsupdates dürfen wir ohne Vorankündigung einspielen.
(4) Gestempelte Zeiten werden in der Mitarbeiter-App zwischengespeichert, wenn der Dienst vorübergehend nicht erreichbar ist, und nach Wiederherstellung der Verbindung mit dem ursprünglichen Zeitpunkt übermittelt.
(5) Support leisten wir per E-Mail an support@nymtime.com an Werktagen (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr Wiener Zeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Wien); die Reaktionszeit beträgt einen Werktag. Telefonischer Support und Support vor Ort sind nicht geschuldet. Ein Support-Zugriff auf das Kundenkonto erfolgt nur nach ausdrücklicher Freischaltung durch den Kunden im Back Office (Einstellungen → Abo → Support-Zugriff) und wird protokolliert.
(6) Wir sichern die Daten des Dienstes täglich in einem Rechenzentrum in der EU. Die Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Daten ist nicht Teil der Leistung; der Kunde nutzt dafür die Exportfunktionen.
§ 11 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist Arbeitgeber und datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Mitarbeiter. Er informiert seine Mitarbeiter vor der ersten Nutzung nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung; die von uns bereitgestellte Datenschutzinformation wird in der Mitarbeiter-App beim ersten Start angezeigt und ist vom Kunden auf seinen Betrieb anzupassen.
(2) Die Prüfung der Anwesenheit am Standort (Geofence) ist eine Kontrollmaßnahme. Ob sie die Menschenwürde berührt und deshalb eine Betriebsvereinbarung nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG (in Betrieben mit Betriebsrat) oder eine Einwilligung des Mitarbeiters nach § 10 AVRAG (in Betrieben ohne Betriebsrat) erfordert, hängt von Intensität, Dauer und Art der Kontrolle ab; NymTime speichert keine Koordinaten, sondern nur „innerhalb“ oder „außerhalb“ des Standorts während der Arbeitszeit — bewusst die mildeste Form. Der Kunde nimmt die Einordnung für seinen Betrieb mit seiner Rechtsberatung vor und hinterlegt die gewählte Grundlage im Back Office; erst dann aktiviert NymTime die Anwesenheitsprüfung für den betreffenden Mitarbeiter. Vorlagen stellen wir bereit; die Prüfung und der Abschluss obliegen dem Kunden.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG verantwortlich, insbesondere für die zeitnahe Prüfung und Korrektur fehlender oder fehlerhafter Stempelungen, für die Genehmigung von Abwesenheiten und für die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen. Arbeitszeitaufzeichnungen werden je Standort nach dem Landesprofil erzeugt (AT monatlich, DE wöchentlich). NymTime stellt die Werkzeuge bereit; die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten bleiben beim Kunden.
(4) Der Zugang zum Back Office erfolgt mit der E-Mail-Adresse der jeweiligen Benutzerin oder des jeweiligen Benutzers und einem selbst gewählten Passwort. Das Passwort wird über einen einmaligen Link festgelegt, den wir an diese Adresse senden und der 24 Stunden gültig ist; der Kunde verwendet den Link unverzüglich und stellt sicher, dass jede E-Mail-Adresse nur einer Person zugeordnet ist. Wir empfehlen, die im Back Office verfügbare Zwei-Faktor-Authentifizierung (Authenticator-App) für alle Zugänge zu aktivieren. Der Kunde behandelt Zugangsdaten, Links und Wiederherstellungscodes vertraulich, gibt sie nicht weiter, vergibt Rollen und Berechtigungen im Back Office nur an dazu befugte Personen, sperrt ausgeschiedene Benutzer unverzüglich, hält die hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell und meldet einen Verdacht auf Missbrauch sofort an support@nymtime.com. Für Handlungen, die über seine Zugangsdaten vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, sofern er den Missbrauch nicht unverzüglich gemeldet hat.
(5) Der Kunde hält die Stammdaten seines Unternehmens, seiner Standorte, seiner Mitarbeiter und seiner Ansprechperson im Back Office richtig und aktuell, insbesondere die E-Mail-Adresse für Rechnungen und Kündigungen sowie die Liefer- und Rechnungsadresse.
(6) Der Kunde nutzt NymTime nur für den vorgesehenen Zweck und lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch. Er greift nicht ohne unsere Zustimmung automatisiert auf den Dienst zu, versucht nicht, Sicherheitsmechanismen (Gerätebindung, NFC-Signaturen, Geoprüfung) zu umgehen, und gibt Zugänge nicht an Dritte außerhalb seines Unternehmens weiter; Steuerberater und Lohnverrechner des Kunden dürfen als Benutzer mit eigener Rolle eingeladen werden.
(7) Arbeitszeit- und Pausenregeln: NymTime rechnet ausschließlich nach den Einstellungen, die der Kunde je Standort selbst festlegt — insbesondere nach der gewählten Pausenregel (automatischer Abzug der Ruhepause, vom Manager in der Schicht zugeteilte Ruhepause oder Erfassung durch den Mitarbeiter per Taste), nach der Dauer der Ruhepause und danach, ob kurze Pausen als Arbeitszeit gelten. Diese Einstellungen sind Weisungen des Kunden; NymTime prüft sie nicht auf ihre arbeitsrechtliche Zulässigkeit. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes bleibt Pflicht des Kunden, insbesondere die Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Tagesarbeitszeit (§ 11 AZG), die tägliche Ruhezeit von elf Stunden (§ 12 AZG), die Höchstgrenzen der Arbeitszeit (§§ 3, 9 AZG), die Wochenend- und Feiertagsruhe (ARG) sowie die vollständige und richtige Aufzeichnung (§ 26 AZG). Der Hinweis „Pause nicht erfasst“ und vergleichbare Hinweise im Back Office sind ausschließlich Hinweise auf eine notwendige Korrektur der Aufzeichnung; sie sind keine Sanktion gegenüber dem Mitarbeiter und ersetzen weder die Prüfung noch die Entscheidung des Kunden. Einen automatischen Abzug der gesetzlichen Mindestruhepause nimmt NymTime nur vor, damit die Aufzeichnung nicht unrichtig bleibt; der Kunde prüft und korrigiert sie.
(8) Betriebe außerhalb Österreichs: NymTime wird von LazyHead e.U. aus Österreich auf Grundlage der österreichischen Gewerbeberechtigung und der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV, Richtlinie 2006/123/EG) erbracht; auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden (§ 18 Abs 4). Für das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter des Kunden gilt hingegen zwingend das Recht des Staates, in dem sie gewöhnlich ihre Arbeit verrichten (Art. 8 Rom-I-VO). Setzt der Kunde NymTime in Deutschland ein, hat er daher insbesondere zu beachten: das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit den Ruhepausen nach § 4 (30 Minuten bei mehr als sechs, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden), der Ruhezeit nach § 5 und den Aufzeichnungen nach § 16 Abs 2, die Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit nach § 3 Abs 2 Nr. 1 ArbSchG in der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21) sowie das ArbZG in der jeweils geltenden Fassung; das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG); die Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind (§ 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG); und die jeweils geltenden Vorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (Art. 88 DSGVO, derzeit § 26 BDSG beziehungsweise eine an dessen Stelle tretende Regelung). In anderen Mitgliedstaaten gelten die dortigen entsprechenden Vorschriften. NymTime rechnet ausschließlich nach den Einstellungen, die der Kunde je Standort wählt (Länderprofil, Pausenregel, Arbeitszeitgrenzen); voreingestellt ist das österreichische Profil. Der Kunde wählt und prüft die für seinen Standort richtigen Einstellungen. Die von uns bereitgestellten Vorlagen (Betriebsvereinbarung, Zustimmungserklärung, Datenschutzinformation) sind auf das österreichische Recht abgestimmt; für Betriebe in anderen Staaten hat sie der Kunde anzupassen oder durch eigene Dokumente zu ersetzen — für Deutschland insbesondere durch eine Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG. Abs 7 Satz 3 und 4 gelten sinngemäß: Die Einhaltung der für den Kunden geltenden arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften bleibt seine Pflicht.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, NymTime für die Zwecke seines Unternehmens über das Back Office und die Mitarbeiter-App zu nutzen. Alle weiteren Rechte, insbesondere Urheberrechte an Software, Gestaltung, Dokumentation und Marken, verbleiben bei LazyHead e.U.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen (außer zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Browser und in der App), nicht bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht nach § 40e UrhG zwingend erlaubt ist, und nicht Dritten zur Nutzung überlassen, vermieten oder als Dienstleistung anbieten.
(3) An den vom Kunden eingegebenen und hochgeladenen Daten und Dokumenten erwerben wir keine Rechte über die Erbringung der Leistung hinaus. Der Kunde räumt uns das Recht ein, diese Daten für die Vertragsdauer zur Erbringung der Leistung zu verarbeiten, zu speichern und zu sichern.
(4) Meldet der Kunde Fehler oder macht er Verbesserungsvorschläge, dürfen wir diese ohne Vergütung verwenden.
§ 13 Zurückbehaltung und Sperre
(1) Wir dürfen den Zugang zum Back Office ganz oder teilweise sperren, wenn (a) der Kunde nach Ablauf der Nachfrist des § 8 Abs 3 in Zahlungsverzug ist, (b) der Kunde trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte nicht entfernt, (c) vom Kundenkonto eine Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes ausgeht (etwa kompromittierte Zugangsdaten, Angriffe, Umgehung von Sicherheitsmechanismen) oder (d) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.
(2) Außer bei Gefahr im Verzug kündigen wir eine Sperre per E-Mail mit einer Frist von mindestens 3 Werktagen an und beschränken sie auf das notwendige Maß. Während einer Sperre zeigt die Mitarbeiter-App nur noch die eigenen Daten des jeweiligen Mitarbeiters (Einsicht und Export); neue Stempelungen sind nicht möglich. Die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG hat der Kunde in dieser Zeit auf andere Weise zu erfüllen.
(3) Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Eine Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt und berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung von Entgelten, soweit die Sperre berechtigt war.
§ 14 Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang im Back Office vollständig exportieren (Excel, CSV, Dokumente im Originalformat). In dieser Zeit ist das Back Office auf Lesezugriff und Export beschränkt.
(2) Nach Ablauf der 30 Tage löschen wir die Daten des Kundenkontos, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; Sicherungskopien werden spätestens 35 Tage danach überschrieben. Rechnungen und Zahlungsbelege bewahren wir nach § 132 BAO sieben Jahre auf. Einzelheiten regelt § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(3) Die Aufbewahrung der Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG (mindestens ein Jahr) und der lohnrelevanten Unterlagen nach § 132 BAO (sieben Jahre) bleibt auch nach Vertragsende Pflicht des Kunden. Der Kunde stellt durch rechtzeitigen Export sicher, dass er diese Pflichten nach der Löschung erfüllen kann; wir bewahren die Daten nicht für ihn auf.
(4) Auf Wunsch des Kunden bestätigen wir die Löschung schriftlich.
§ 15 Haftung
(1) Wir haften nach den §§ 1293 ff ABGB unbeschränkt für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen (§ 1324 ABGB), sowie für Personenschäden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht dieses Vertrags, und zwar der Bereitstellung des Dienstes nach § 2 und § 10. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit der Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dieser Ausschluss ist zwischen Unternehmern zulässig und benachteiligt den Kunden nicht gröblich im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB, weil er die Hauptleistung unberührt lässt und dem Kunden mit § 6 Abs 5 eine verschuldensunabhängige Gutschrift für Ausfälle zur Verfügung steht.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haften wir nur, soweit der Kunde die Daten durch die bereitgestellten Exportfunktionen in angemessenen Abständen gesichert hat oder der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Sicherung eingetreten wäre.
(4) Der Kunde bleibt für die richtige Lohnverrechnung, die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften und den rechtmäßigen Einsatz der Anwesenheitsprüfung (§ 11) verantwortlich. Für Verwaltungsstrafen oder Nachforderungen, die aus einer Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden entstehen, haften wir nicht.
(5) Schadenersatzansprüche gegen uns sind binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, andernfalls verfallen sie; die gesetzliche Verjährungsfrist des § 1489 ABGB wird insoweit einvernehmlich verkürzt, was zwischen Unternehmern zulässig ist. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB abbedungen; der Kunde hat insoweit das Verschulden zu beweisen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt; für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten weder der Verfall noch die Beschränkungen dieses Paragrafen.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter; wir sind Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs 3 DSGVO (nymtime.com/avv) samt Anlagen ist Bestandteil dieses Vertrags und wird beim Kauf gemeinsam mit diesen AGB abgeschlossen. Bei Widersprüchen zu Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
(2) Die Beschäftigten- und Betriebsdaten des Kunden (Zeiterfassung, Dienstpläne, Dokumente) speichern wir ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union und geben sie nur an die in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Sub-Auftragsverarbeiter weiter. Während der Übertragung durchlaufen sie den Reverse Proxy von Cloudflare; diese und die übrigen Drittlandübermittlungen (E-Mail-Versand, Push-Benachrichtigungen) sind dort und in der Datenschutzerklärung mit ihrer Grundlage aufgeführt. Mitarbeiter von LazyHead e.U. haben ohne ausdrückliche Freischaltung durch den Kunden keinen Zugriff auf Mitarbeiterdaten.
(3) Beide Seiten behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verarbeitung der Daten des Kunden als Kunde (Vertrags-, Rechnungs- und Versanddaten) beschreibt unsere Datenschutzerklärung unter nymtime.com/datenschutz.
(4) Wir dürfen den Kunden nach Vertragsschluss mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht per E-Mail widerspricht. Nutzungsdaten werten wir nur in aggregierter, nicht personenbezogener Form aus, um den Dienst zu verbessern; Inhalte von Dokumenten und Lohndaten werden dabei nie verwendet.
§ 17 Änderungen der AGB
(1) Wir dürfen diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung oder Marktverhältnisse oder wegen Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 9.
(2) Änderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson und im Back Office an; die geänderte Fassung wird dabei mit Hervorhebung der Änderungen übermittelt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden per E-Mail, gelten die geänderten AGB; auf die Bedeutung des Schweigens weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, bleibt die bisherige Fassung in Kraft und beide Seiten können den Vertrag zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an Entgelten ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf derselben Vertragsbeziehung beruht und unbestritten ist.
(2) Erklärungen, die den Vertrag betreffen (Kündigung, Storno, Widerspruch, Mahnung), bedürfen der Schriftlichkeit. Die Parteien vereinbaren dafür nach § 886 ABGB eine erleichterte Form: Eine E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse — beim Kunden zusätzlich die entsprechende Funktion im Back Office — genügt; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Eine Übertragung des Vertrags durch den Kunden auf Dritte bedarf unserer Zustimmung; die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Unternehmensübertragung ist uns lediglich anzuzeigen. Wir dürfen den Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die das Unternehmen LazyHead e.U. fortführt; wir zeigen dies dem Kunden an.
(4) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl beruht auf Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) und gilt auch für Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat; zwingende Bestimmungen, die auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter des Kunden anzuwenden sind (Art. 8 Rom I), bleiben davon unberührt (§ 11 Abs 8).
(5) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien nach § 104 JN — bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zusätzlich nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO) — die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt; dasselbe gilt für Lücken.
(7) Diese AGB gelten in der Fassung vom 28. September 2026 für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge; für davor geschlossene Verträge gilt § 17. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter nymtime.com/agb abrufbar; die beim Kauf oder bei der ersten Anmeldung (§ 4 Abs 1) bestätigte Fassung wird mit Zeitpunkt, Version und Prüfsumme (SHA-256 des Texts) im Kundenkonto festgehalten.