Allgemeine Geschäftsbedingungen — Fassung für Kroatien
Редакція: 30 вересня 2026 р.Для цієї держави немає редакції вашою мовою. Показано юридично обов’язкову мовну версію: німецька.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von LazyHead e.U., Inhaber Andrii Snikhovskyi, Morizgasse 2/2/14, 1060 Wien (im Folgenden „NymTime“ oder „wir“) für die Nutzung des Dienstes NymTime durch Unternehmer. Sie werden beim Kauf unter nymtime.com/kaufen durch Anhaken bestätigt und gelten zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (nymtime.com/avv) als Vertragsgrundlage.
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
Teil A gilt für alle Kunden in allen Mitgliedstaaten gleich. Teil B enthält die Besonderen Bestimmungen für den Staat, für den diese Fassung gilt; für Kunden mit Sitz in diesem Staat und für Standorte in diesem Staat gehen sie Teil A vor. Hat der Kunde Standorte in mehreren Staaten, gelten für jeden Standort die Besonderen Bestimmungen der Fassung des Staates, in dem er liegt, und im Übrigen die Besonderen Bestimmungen der Fassung des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat. Verweise auf Teil B meinen den Teil B der jeweils anwendbaren Fassung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes NymTime — Dienstplan, Zeiterfassung, Standortprüfung bei der Buchung, Abwesenheiten, Stundenauswertung und Export, Back Office und Mitarbeiter-App — sowie über die Lieferung der zugehörigen NFC-Tags zwischen LazyHead e.U. und dem Kunden.
(2) NymTime richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, das heißt an Personen, die den Vertrag im Rahmen des Betriebs ihres Unternehmens schließen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG werden nicht geschlossen; das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) finden keine Anwendung. Mit dem Kauf bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentliche Auftraggeber können NymTime nicht über das Kaufformular erwerben; für sie gelten gesonderte Vereinbarungen. Bis uns die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) erteilt ist, nehmen wir Bestellungen nur von Unternehmern mit Sitz in Österreich an; die Bestimmungen für Kunden in anderen Mitgliedstaaten (insbesondere § 7 Abs 5, § 11 Abs 8 und Teil B der Fassung des jeweiligen Staates) gelten, sobald wir den Verkauf dorthin öffnen. Das Kaufformular zeigt die jeweils freigegebenen Länder an.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(4) Die Vertragssprache und die maßgebliche Sprachfassung dieser AGB bestimmt Teil B. Soweit Teil B nichts anderes bestimmt, ist Vertragssprache Deutsch; Übersetzungen dienen der Information, und im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Auf Bestimmungen, die für den Kunden nachteilig und im Sinne des § 864a ABGB ungewöhnlich sein könnten, weisen wir ausdrücklich hin, damit sie Vertragsbestandteil werden: § 3 Abs 2 (Rügefrist 14 Tage), § 4 Abs 5 und Abs 7 (automatische Verlängerung um einen Monat beziehungsweise um zwölf Monate), § 5 (Kündigung durch NymTime), § 6 Abs 2 bis 4 (keine Rückerstattung nach Versand und für angebrochene Perioden), § 8 Abs 4 und § 13 (Sperre des Zugangs), § 9 (Preisänderungen), § 10 Abs 2 und 3 (Ausnahmen von der Verfügbarkeit, Wartung), § 15 (Haftungsbeschränkung und Verfallsfrist), § 17 (Änderung dieser AGB), § 18 Abs 3 (Übertragung) und § 18 Abs 4 und 5 (österreichisches Recht, Gerichtsstand Wien) sowie die Bestimmungen, die Teil B als gesondert anzunehmen bezeichnet. Diese Bestimmungen nimmt der Kunde im Kaufformular — beziehungsweise bei der ersten Anmeldung im Back Office (§ 4 Abs 1) — zusätzlich gesondert an; die gesonderte Annahme wird wie die Bestätigung dieser AGB festgehalten (§ 18 Abs 7). Diese AGB unterliegen im Übrigen der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) NymTime ist eine Software, die wir als Dienst über das Internet bereitstellen (Software-as-a-Service). Der Leistungsumfang umfasst: einen wöchentlichen Dienstplan nach Rollen; die Erfassung der Arbeitszeit durch Stempeln mit dem eigenen Smartphone des Mitarbeiters an einem NFC-Tag, ersatzweise durch eine geoverifizierte Standort-Buchung („Ich bin da“ / „Ich gehe“) in der Mitarbeiter-App, die nur innerhalb des Standortbereichs angenommen wird; bei der Standort-Buchung nur das Ergebnis „innerhalb“, „außerhalb“ oder „Standort nicht verfügbar“ im Zeitpunkt der Buchung, ohne Speicherung von Koordinaten und ohne Standortermittlung im Hintergrund; Abwesenheiten (Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich, Pflegefreistellung und weitere Arten) mit Antrag und Genehmigung; die Erfassung der Ruhepausen nach der vom Kunden je Standort gewählten Pausenregel (§ 11 Abs 7); Verfügbarkeitsangaben der Mitarbeiter, Schichttausch zwischen Mitarbeitern, Aushang (Mitteilungen des Betriebs) und ein Zeitkonto Soll/Ist; Stundenauswertung Plan und Ist; Export nach Excel für die Lohnverrechnung; optional Dokumente (auch zur Einsicht durch den betroffenen Mitarbeiter), Lohndokumente, Umsatzangaben je Standort für Kennzahlen und Personalkosten. Die Nutzung erfolgt über das Back Office (Web) für Geschäftsführung und Manager und über die Mitarbeiter-App (iOS, Android, Web).
(2) Je gebuchtem Standort ist ein NFC-Tag samt Standortschild im Preis enthalten: ein selbstklebender NFC-Tag mit NFC-Chip (NXP NTAG 424 DNA, 28 × 28 mm, auch für metallische Untergründe) und ein selbstklebendes Schild von NymTime ohne Elektronik (100 × 100 mm), unter dessen markiertem Kreis der Kunde den NFC-Tag anbringt; die Lieferung regelt § 3. Wir programmieren jeden NFC-Tag und ordnen ihn vor dem Versand dem Standort des Kunden zu; der Kunde bringt NFC-Tag und Standortschild am Standort an und schaltet NFC für den Standort im Back Office ein. Die Lesereichweite hängt vom Untergrund und vom Smartphone ab. Bis zum Eintreffen kann das Team per Standort-Buchung ohne NFC (Abs 1) stempeln, sofern die Standort-Buchung im Land des Standorts angeboten wird und die Schritte nach § 11 Abs 2 abgeschlossen sind; andernfalls erfasst der Kunde die Arbeitszeit bis dahin auf andere Weise, etwa durch Eintragung der Zeiten im Back Office. Der auf dem Standortschild aufgedruckte QR-Code öffnet ausschließlich die Download-Seite der Mitarbeiter-App und ist keine Stempelmethode. Weitere NFC-Tags kann der Kunde im Kaufformular und jederzeit später im Back Office zu den Preisen nach § 7 Abs 2 bestellen.
(3) Wir entwickeln NymTime laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige ersetzen, sofern der vertragliche Kernzweck — Dienstplan, Zeiterfassung nach dem Recht des Staates des Standorts und Stundenauswertung — erhalten bleibt. Über wesentliche Änderungen informieren wir den Kunden mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail. Ist eine wesentliche Änderung für den Kunden nachteilig, insbesondere weil eine von ihm genutzte Funktion ohne gleichwertigen Ersatz entfällt, kann er den Vertrag bis zu ihrem Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig.
(4) NymTime erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnverrechnungsberatung. Die vom Kunden hinterlegten Vorlagen (Betriebsvereinbarung, Zustimmungserklärung, Datenschutzinformation) und die Auswertungen sind Hilfsmittel; die Prüfung und die Anwendung auf den eigenen Betrieb obliegen dem Kunden.
(5) Die Mitarbeiter-App wird den Mitarbeitern des Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie setzt ein Smartphone mit einer aktuellen Version von iOS oder Android voraus; für die Stempelung per NFC ein NFC-fähiges Gerät, ersatzweise die Standortfreigabe für die Standort-Buchung (Geoprüfung).
§ 3 Lieferung der NFC-Tags
(1) Die im Preis enthaltenen und die zusätzlich bestellten NFC-Tags samt Standortschild versenden wir per Brief oder Kurierdienst an die im Kaufformular angegebene Geschäftsadresse des Kunden oder an eine vom Kunden angegebene abweichende Lieferadresse. Die Lieferzeit beträgt innerhalb Österreichs in der Regel 2 bis 4 Werktage ab Zahlungseingang beziehungsweise ab Bestellung im Back Office. In andere Mitgliedstaaten liefern wir, sobald wir den Versand dorthin freigegeben haben; die Lieferzeit nennt dann das Kaufformular. Lieferzeiten sind unverbindlich; bis zum Eintreffen der NFC-Tags gilt § 2 Abs 2 Satz 4.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Sendung an den Kunden oder an eine von ihm zur Annahme bestimmte Person über. Der Kunde untersucht die Lieferung unverzüglich nach Erhalt und rügt Mängel oder Transportschäden ohne unnötigen Aufschub, längstens binnen 14 Tagen, per E-Mail an support@nymtime.com (Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beiderseitigen Unternehmensgeschäften, § 377 UGB).
(3) Neben der gesetzlichen Gewährleistung nach den §§ 922 ff ABGB leisten wir eine Garantie: Für NFC-Tags, die innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung ohne äußere Einwirkung ausfallen (insbesondere Chip nicht lesbar), liefern wir kostenlos Ersatz; der Kunde beschreibt den Fehler per E-Mail, eine Rücksendung ist nur auf unsere Anforderung nötig. Verlorene, entfernte, beschädigte oder nach Ablauf der 12 Monate ausgefallene NFC-Tags bestellt der Kunde zum Preis nach § 7 Abs 2 nach. Jeden NFC-Tag ordnen wir vor dem Versand einem Standort des Kunden zu (§ 2 Abs 2); einen verlorenen NFC-Tag sperrt der Kunde im Back Office, ab diesem Zeitpunkt ist er für Stempelungen ungültig.
(4) Die NFC-Tags und Standortschilder gehen mit der Lieferung in das Eigentum des Kunden über. Hersteller der NFC-Tags ist die NFC21 GmbH, Mülheim an der Ruhr, Deutschland. Die NFC-Tags sind Elektrogeräte für gewerbliche Zwecke und dürfen nicht mit dem Restmüll entsorgt werden. Abweichend von der Rücknahme- und Finanzierungspflicht des Herstellers vereinbaren die Parteien nach Art. 13 Abs 2 der Richtlinie 2012/19/EU und den nationalen Umsetzungsvorschriften, dass der Kunde ausgediente NFC-Tags auf eigene Kosten einer Sammelstelle für Elektroaltgeräte übergibt; auf Wunsch nehmen wir sie kostenlos zurück, wenn der Kunde sie an uns sendet.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragsbeginn und Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Kaufformular unter nymtime.com/kaufen ausfüllt, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag bestätigt und die Zahlung bei Stripe Checkout abschließt. An die im Kaufformular angegebene E-Mail-Adresse der Ansprechperson senden wir den einmaligen Link, mit dem sie das Passwort für das Back Office festlegt (§ 11 Abs 4). Das Entgelt für die erste Vertragsperiode — den ersten Vertragsmonat, bei Jahreszahlung die erste Jahresperiode (Abs 7) — wird bei Abschluss des Kaufs abgebucht. Wir bestätigen den Vertragsschluss per E-Mail, senden gleichzeitig die Einladung in das Back Office und versenden den NFC-Tag. Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Das Back Office steht dem Kunden ab der Bestätigung zur Verfügung, die Standort-Buchung ohne NFC nach Maßgabe des § 2 Abs 2 Satz 4. Richten wir ein Kundenkonto auf Anfrage des Kunden selbst ein, bestätigt die Geschäftsführung diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag bei der ersten Anmeldung im Back Office; vorher kann das Back Office nicht genutzt werden. Das Kaufformular führt in folgenden Schritten zum Vertrag: Angaben zum Unternehmen und zu den Standorten, Übersicht mit Preisen, Bestätigung der AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags, Zahlung bei Stripe Checkout. Eingabefehler kann der Kunde bis zur Zahlung in jedem Feld berichtigen. Den Vertragstext speichern wir mit Version und Prüfsumme (§ 18 Abs 7); der Kunde erhält die bestätigten Fassungen dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags mit der Bestätigung als PDF. Die Vertragssprache bestimmt § 1 Abs 4.
(2) Die Laufzeit des Vertrags und damit der erste Vertragsmonat beginnen am Tag der Zahlung bei Stripe Checkout (Abs 1). Bis der NFC-Tag eingetroffen ist und der Kunde NFC für den Standort eingeschaltet hat, gilt § 2 Abs 2 Satz 4; Versand, Erhalt und Einschalten des NFC-Tags verschieben den Laufzeitbeginn nicht. Den Beginn zeigen wir im Back Office unter Einstellungen → Abo an. Schritte und Wartefristen, die das Recht des Landes des Standorts vor dem Einsatz der NFC-Tags oder der Standort-Buchung verlangt (§ 11 Abs 2 und 8), verschieben den Laufzeitbeginn nicht; wir weisen im Kaufformular auf sie hin.
(3) Die Lieferung von NFC-Tags für weitere Standorte, Nachbestellungen und Ersatzlieferungen verändern die laufende Vertragslaufzeit nicht. Einen weiteren Standort bucht die Geschäftsführung im Back Office; er wird bei der Buchung sofort anteilig für die Zeit bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode (Vertragsmonat beziehungsweise Jahresperiode nach Abs 7) abgerechnet und läuft danach im Rhythmus des Vertrags mit. Scheitert die Abbuchung, wird der Standort nicht angelegt. Die Abbestellung eines Standorts (§ 5 Abs 1) wird ab der nächsten Vertragsperiode verrechnet.
(4) Der Vertragsmonat ist der Zeitraum vom Tag des Laufzeitbeginns bis zum Vortag desselben Kalendertags des Folgemonats (Beispiel: Beginn am 14. Oktober, erster Vertragsmonat bis 13. November). Eine Jahresperiode (Abs 7) reicht entsprechend vom Tag ihres Beginns bis zum Vortag desselben Kalendertags des Folgejahres.
(5) Der Vertrag ist ein Monatsvertrag: Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Vertragsmonat, sofern er nicht zum Ende des laufenden Vertragsmonats gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Back Office oder per E-Mail möglich und wird zum Ende des laufenden Vertragsmonats wirksam (§ 5 Abs 1). Das Entgelt für jeden neuen Vertragsmonat wird an dessen erstem Tag über das bei Stripe hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen (§ 8 Abs 1). Schlägt der Einzug fehl, gelten § 8 Abs 3 und 4 sowie § 13: Mitteilung per E-Mail, Nachfrist von 7 Tagen, Ankündigung der Sperre mindestens 3 Werktage vorher, danach Sperre des Back Office; die Daten bleiben 30 Tage lang exportierbar, danach gilt § 14. Preisänderungen sind nur mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten und Sonderkündigungsrecht möglich (§ 9).
(6) Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, gilt die Hinweispflicht bei stillschweigender Vertragsverlängerung nach § 6 Abs 1 Z 2 KSchG nicht. Vor der Verlängerung um einen Vertragsmonat senden wir keine gesonderte Erinnerung. Bei Jahreszahlung erinnern wir aus Kulanz und ohne rechtliche Verpflichtung 30 Tage vor der Verlängerung um weitere zwölf Vertragsmonate per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson (Abs 7); das Unterbleiben dieser Erinnerung berührt die Verlängerung nicht.
(7) Jahreszahlung (Wahlmöglichkeit): Der Kunde kann beim Kauf oder später im Back Office unter Einstellungen → Abo die Jahreszahlung wählen. Dabei gilt: (a) Wählt der Kunde die Jahreszahlung beim Kauf, beginnt die erste Jahresperiode von zwölf Vertragsmonaten am Tag der Zahlung; das Entgelt für diese Jahresperiode (§ 7 Abs 6) wird mit dem Kauf im Voraus bezahlt, wie es das Kaufformular ausweist. Wechselt der Kunde später im Back Office von der Monats- zur Jahreszahlung, beginnt die Jahresperiode mit dem nächsten Vertragsmonat nach dem Wechsel. (b) Das Entgelt für die zwölf Vertragsmonate einer Jahresperiode wird an deren erstem Tag im Voraus in einer Zahlung eingezogen; darauf gewähren wir einen Nachlass von 10 % auf das Standortentgelt nach § 7 Abs 1 (zusätzliche Mitarbeiterplätze nach § 7 Abs 3, NFC-Tags und sonstige einmalige Leistungen sind davon ausgenommen). (c) Die Jahresperiode verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Vertragsmonate, wenn sie nicht bis zu ihrem Ablauf gekündigt wird; die Kündigung im Back Office oder per E-Mail wird zum Ende der laufenden Jahresperiode wirksam (§ 5 Abs 1). 30 Tage vor jeder Verlängerung erinnern wir per E-Mail. (d) Während der Jahresperiode hinzugebuchte Standorte werden sofort (Abs 3) und zusätzliche Mitarbeiterplätze nach § 7 Abs 6 anteilig bis zum Ende der laufenden Jahresperiode verrechnet und laufen danach mit ihr mit. (e) Bei Kündigung oder Abbestellung einzelner Standorte vor Ablauf der Jahresperiode besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des im Voraus bezahlten Entgelts (§ 6 Abs 4); der Vertrag endet mit dem Ablauf der bezahlten Jahresperiode. (f) Ein Wechsel zurück auf die Monatszahlung ist zum Ende der laufenden Jahresperiode möglich. Auf die automatische Verlängerung um zwölf Monate und auf den Ausschluss der anteiligen Rückerstattung weisen wir nach § 864a ABGB ausdrücklich hin (§ 1 Abs 5). § 9 (Preisänderungen) und § 13 (Sperre) bleiben unberührt.
§ 5 Kündigung
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen — bei Monatszahlung zum Ende des laufenden Vertragsmonats, bei Jahreszahlung zum Ende der laufenden Jahresperiode (§ 4 Abs 7); eine Kündigungsfrist besteht für ihn nicht. Wir können den Vertrag schriftlich (§ 18 Abs 2) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Vertragsperiode kündigen; besteht der Vertrag im Zeitpunkt der Kündigung länger als drei Jahre, beträgt die Frist sechs Monate. § 5 Abs 2 bleibt unberührt. Der Kunde kündigt im Back Office unter Einstellungen → Abo oder per E-Mail an office@nymtime.com; wir bestätigen die Kündigung per E-Mail. Eine im Back Office erklärte Kündigung kann der Kunde dort bis zum Ende der Vertragsperiode zurücknehmen; der Vertrag läuft dann unverändert weiter. Wir kündigen per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson. Einzelne Standorte bestellt der Kunde per E-Mail an office@nymtime.com zum Ende der laufenden Vertragsperiode ab.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde den Dienst rechtswidrig nutzt, wiederholt gegen § 11 oder § 12 verstößt oder trotz Erinnerung und Nachfrist mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere vor, wenn die Verfügbarkeit nach § 10 in zwei aufeinanderfolgenden Vertragsmonaten unterschritten wird.
(3) Mit dem Ende des Vertrags endet das Nutzungsrecht; die Rückgabe und Löschung der Daten regelt § 14.
§ 6 Rückerstattung, Storno und Widerruf
(1) Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich zwischen Unternehmern geschlossen wird und KSchG sowie FAGG nicht anwendbar sind (§ 1 Abs 2); abweichende Bestimmungen in Teil B bleiben unberührt.
(2) Storno vor Versand: Bis zum Versand des NFC-Tags kann der Kunde den Kauf per E-Mail an office@nymtime.com stornieren. In diesem Fall erstatten wir das beim Kauf bezahlte Entgelt für die erste Vertragsperiode (Vertragsmonat beziehungsweise Jahresperiode) und das Entgelt für bestellte NFC-Tags vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; der Vertrag gilt als nicht zustande gekommen.
(3) Nach Versand: Ab dem Versand des NFC-Tags wird das Entgelt für die erste Vertragsperiode nicht mehr erstattet. Entgelte für bestellte NFC-Tags, die noch nicht versandt wurden, werden erstattet.
(4) Rückerstattungen oder Gutschriften für nicht vollständig genutzte Vertragsmonate, für abbestellte Standorte vor Ende des Vertragsmonats, für nicht genutzte Funktionen oder für Mitarbeiter, die die App nicht verwenden, werden nicht gewährt. Bei ordentlicher Kündigung endet der Vertrag mit dem Ende des bezahlten Vertragsmonats. Bei Jahreszahlung (§ 4 Abs 7) gilt dies für die gesamte im Voraus bezahlte Jahresperiode: Eine Kündigung vor deren Ablauf führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung, der Vertrag endet mit dem Ablauf der bezahlten Jahresperiode.
(5) Ausnahme Verfügbarkeit: Ist der Dienst in einem Vertragsmonat länger als 8 Stunden ununterbrochen oder länger als 16 Stunden innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Tagen nicht verfügbar (§ 10 Abs 1 und 2), erhält der Kunde ohne Antrag eine anteilige Gutschrift: je angefangenem Ausfalltag ein Dreißigstel des Monatsentgelts der betroffenen Standorte, angerechnet auf die nächste Rechnung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 15.
(6) NFC-Tags: Ausfälle innerhalb von 12 Monaten ersetzen wir kostenlos (§ 3 Abs 3). Zusätzlich bestellte NFC-Tags kann der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt unbenutzt und in ungeöffneter Verpackung auf eigene Kosten zurücksenden; wir erstatten den Kaufpreis von 24 € netto zuzüglich der tatsächlich verrechneten Umsatzsteuer je NFC-Tag nach Eingang und Prüfung. Der im Standortpreis enthaltene NFC-Tag ist von der Rückgabe ausgenommen.
§ 7 Preise
(1) Der Preis beträgt 49 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Standort und Vertragsmonat. Darin sind je Standort 15 aktive Mitarbeiter enthalten. Jeder weitere aktive Mitarbeiter kostet 2 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat. Jeder weitere Standort kostet ebenfalls 49 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat. Die Zahl der Manager, der NFC-Tags und der Nutzer der Mitarbeiter-App ist nicht beschränkt.
(2) NFC-Tags: Je Standort ist ein NFC-Tag im Monatspreis enthalten, der Versand an die Lieferadresse eingeschlossen. Jeder weitere NFC-Tag kostet einmalig 24 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Stück einschließlich Versand innerhalb Österreichs und der übrigen Europäischen Union; er wird sofort bei der Bestellung abgerechnet — im Kaufformular mit dem Kauf, im Back Office mit der Bestellung.
(3) Je Standort sind 15 aktive Mitarbeiter enthalten; gezählt wird jeder Mitarbeiter bei dem im Back Office hinterlegten Hauptstandort. Als aktiv gilt ein Mitarbeiter mit dem Status „aktiv“ (also weder archiviert noch gesperrt). Der 16. und jeder weitere aktive Mitarbeiter eines Standorts kostet 2 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat.
(4) Sind die im Standortpreis enthaltenen Mitarbeiterplätze belegt, hat der Kunde zwei Möglichkeiten: Er archiviert einen ausgeschiedenen Mitarbeiter — dessen Daten bleiben in Berichten und Aufzeichnungen erhalten — oder er bestätigt im Back Office einen zusätzlichen Mitarbeiterplatz zu 2 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je Vertragsmonat. Die Bestätigung erfolgt, bevor er den Mitarbeiter anlegt oder aktiviert. Ein bestätigter Platz wird sofort mit einer eigenen Rechnung ab dem Tag der Bestätigung anteilig bis zum Ende des laufenden Vertragsmonats und danach je Vertragsmonat berechnet. Werden Mitarbeiter archiviert, verringert sich die Zahl der Plätze automatisch ab dem nächsten Vertragsmonat; für den laufenden Vertragsmonat erfolgt keine Rückerstattung. Archivierte Mitarbeiter bleiben in Berichten und Aufzeichnungen erhalten, können aber nicht mehr stempeln; ihre Daten bleiben nach den Aufbewahrungsfristen gespeichert.
(5) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist der Kunde in Österreich ansässig, kommen 20 % österreichische Umsatzsteuer hinzu (§ 10 Abs 1 UStG 1994); 49 € netto ergeben 58,80 €, 2 € netto ergeben 2,40 € und 24 € netto ergeben 28,80 €. Ist der Kunde ein Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger UID-Nummer, geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Leistungsort beim Empfänger nach § 3a Abs 6 UStG 1994 beziehungsweise Art. 44 MwStSystRL, Übergang der Steuerschuld nach Art. 196 MwStSystRL); in diesem Fall verrechnen wir die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer und die Rechnung enthält die UID-Nummern beider Parteien sowie den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der Kunde teilt uns seine UID-Nummer vor der ersten Rechnung mit und meldet jede Änderung; wir prüfen sie im Bestätigungsverfahren der Europäischen Kommission (VIES) und wiederholen die Prüfung in regelmäßigen Abständen. Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne gültige UID-Nummer behandeln wir umsatzsteuerlich wie Nichtunternehmer (Art. 18 Abs 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011): Wir verrechnen die Umsatzsteuer des Staates, in dem die Leistung als erbracht gilt — bis zum Überschreiten der Schwelle des Art. 59c der Richtlinie 2006/112/EG die österreichische Umsatzsteuer von 20 %, danach die Umsatzsteuer des Mitgliedstaats des Kunden, die wir über den One-Stop-Shop abführen; das Kaufformular und die Rechnung weisen den jeweiligen Satz aus. Zusätzlich bestellte NFC-Tags liefern wir an Kunden in einem anderen Mitgliedstaat mit gültiger UID-Nummer als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 6 Abs 1 und Art. 7 der Binnenmarktregelung zum UStG 1994); die Rechnung enthält dann den Hinweis „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“, und der Kunde bestätigt uns auf Verlangen den Erhalt. Erweist sich die UID-Nummer bei einer späteren Prüfung als ungültig, entfernen wir sie und verrechnen ab der nächsten Rechnung die Umsatzsteuer wie bei Kunden ohne gültige UID-Nummer; bereits gestellte Rechnungen berichtigen wir nicht selbsttätig.
(6) Jahreszahlung: Wählt der Kunde die Jahreszahlung nach § 4 Abs 7, ermäßigt sich das Standortentgelt nach Abs 1 um 10 %; der Standort kostet damit 44,10 € netto je Vertragsmonat, also 529,20 € netto für zwölf Vertragsmonate. Verrechnet wird diese Summe im Voraus. Zusätzliche Mitarbeiterplätze nach Abs 3 werden bei Jahreszahlung im selben Rhythmus verrechnet: 24 € netto je Platz und Jahresperiode (zwölfmal 2 €, ohne Nachlass); ein während der Jahresperiode bestätigter Platz wird anteilig bis zu deren Ende verrechnet, ein freiwerdender Platz entfällt ab der nächsten Jahresperiode. Die Preise für NFC-Tags nach Abs 2 bleiben unverändert.
§ 8 Vergütung, Abrechnung und Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin) per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Kunde hinterlegt bei Stripe Checkout ein gültiges Zahlungsmittel und hält es während der Vertragsdauer aufrecht; ändern kann er es jederzeit im Back Office unter Einstellungen → Abo → „Zahlungsmittel und Rechnungen“ (Kundenportal von Stripe). Das Entgelt für die erste Vertragsperiode wird bei Abschluss des Kaufs abgebucht (§ 4 Abs 1); bei Monatszahlung wird danach das Entgelt für jeden neuen Vertragsmonat an dessen erstem Tag im Voraus eingezogen. Zusätzliche Mitarbeiterplätze werden sofort bei ihrer Bestätigung anteilig abgerechnet (§ 7 Abs 4). Bei Jahreszahlung (§ 4 Abs 7) wird das ermäßigte Entgelt für zwölf Vertragsmonate (§ 7 Abs 6) am ersten Tag der Jahresperiode zur Gänze im Voraus eingezogen; unterjährig bestätigte Mitarbeiterplätze werden anteilig bis zum Ende der Jahresperiode verrechnet. Hinzugebuchte Standorte (§ 4 Abs 3) und im Back Office nachbestellte NFC-Tags (§ 7 Abs 2) werden sofort bei der Buchung beziehungsweise Bestellung abgerechnet.
(2) Der Kunde erhält jede Rechnung elektronisch per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson und im Back Office unter Einstellungen → Abo. Er stimmt der elektronischen Rechnungslegung nach § 11 Abs 2 UStG zu. Rechnungen stellen wir als PDF aus; strukturierte elektronische Rechnungen (etwa nach EN 16931) sind nicht geschuldet. Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Kunde binnen 30 Tagen ab Zugang schriftlich; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bei unrichtiger Rechnung bleiben unberührt.
(3) Schlägt ein Einzug fehl, erinnern wir den Kunden per E-Mail und setzen eine Nachfrist von 7 Tagen, innerhalb derer wir den Einzug wiederholen; der Kunde kann in dieser Zeit ein anderes Zahlungsmittel hinterlegen. Die Sperre nach Abs 4 kündigen wir mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail an (§ 13 Abs 2). Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), soweit der Kunde den Verzug zu vertreten hat, andernfalls 4 % jährlich (§ 1000 ABGB). Zusätzlich verrechnen wir für die Betreibung der Forderung den Pauschalbetrag von 40 € nach § 458 UGB; darüber hinausgehende notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten (Mahnspesen, Kosten von Rücklastschriften, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten) werden nach § 1333 Abs 2 ABGB in angemessener, tatsächlich angefallener Höhe verrechnet.
(4) Bleibt die Zahlung nach Ablauf der Nachfrist aus, dürfen wir das Back Office sperren (§ 13), frühestens jedoch nach Ablauf der Ankündigungsfrist nach Abs 3. Während der Sperre zeigt die Mitarbeiter-App nur noch die eigenen Daten des jeweiligen Mitarbeiters (Einsicht und Export); neue Stempelungen sind nicht möglich. Die Daten bleiben für den Kunden 30 Tage lang exportierbar; bleibt die Zahlung weiter aus, kündigen wir außerordentlich (§ 5 Abs 2) und es gilt § 14. Die Sperre wird nach vollständiger Zahlung binnen eines Werktags aufgehoben; das Entgelt läuft während der Sperre weiter.
(5) Unsere Entgeltforderungen verjähren nach § 1486 Z 1 ABGB in drei Jahren ab Fälligkeit.
§ 9 Preisänderungen
(1) Im ersten Vertragsjahr ab Laufzeitbeginn bleiben die beim Kauf vereinbarten Preise unverändert.
(2) Danach dürfen wir die Preise anpassen, wenn sich unsere Kosten für Rechenzentrum, Zahlungsabwicklung, Personal oder Lizenzen ändern oder der Leistungsumfang erweitert wird; die Anpassung entspricht höchstens der Veränderung dieser Kosten, Kostensenkungen berücksichtigen wir in gleicher Weise. Preisänderungen kündigen wir mindestens zwei Monate vor dem Wirksamwerden per E-Mail und im Back Office an.
(3) Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu, das er bis zu diesem Zeitpunkt per E-Mail ausüben kann. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Preissenkungen gelten ohne Ankündigung.
§ 10 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Wir stellen NymTime mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums bereit. Die Verfügbarkeit wird je Vertragsmonat als Verhältnis der Zeit, in der das Back Office und die Schnittstelle der Mitarbeiter-App erreichbar sind, zur Gesamtzeit gemessen.
(2) Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen der Internetverbindung des Kunden oder seiner Mitarbeiter, Ausfälle der Endgeräte, Störungen bei Stripe oder anderen Diensten Dritter, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung).
(3) Geplante Wartungsarbeiten führen wir nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (Wiener Zeit) durch und kündigen sie mindestens 48 Stunden vorher im Back Office an. Sicherheitsupdates dürfen wir ohne Vorankündigung einspielen.
(4) Gestempelte Zeiten werden in der Mitarbeiter-App zwischengespeichert, wenn der Dienst vorübergehend nicht erreichbar ist, und nach Wiederherstellung der Verbindung mit dem ursprünglichen Zeitpunkt übermittelt.
(5) Support leisten wir per E-Mail an support@nymtime.com an Werktagen (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr Wiener Zeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Wien); die Reaktionszeit beträgt einen Werktag. Telefonischer Support und Support vor Ort sind nicht geschuldet. Ein Support-Zugriff auf das Kundenkonto erfolgt nur nach ausdrücklicher Freischaltung durch den Kunden im Back Office (Einstellungen → Abo → Support-Zugriff) und wird protokolliert.
(6) Wir sichern die Daten des Dienstes täglich in einem Rechenzentrum in der EU. Die Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Daten ist nicht Teil der Leistung; der Kunde nutzt dafür die Exportfunktionen.
§ 11 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist Arbeitgeber und datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Mitarbeiter. Er informiert seine Mitarbeiter vor der ersten Nutzung nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung; die von uns bereitgestellte Datenschutzinformation wird in der Mitarbeiter-App beim ersten Start angezeigt und ist vom Kunden auf seinen Betrieb anzupassen. Die Information erfolgt in einer Sprache, die die Mitarbeiter verstehen, und — wo das Recht des Staates des Standorts es verlangt — in dessen Amtssprache; der Kunde prüft, ob die in der App angezeigte Sprachfassung dafür genügt.
(2) Die Standortprüfung bei der Buchung ist eine Kontrollmaßnahme; sie ist standardmäßig ausgeschaltet. Das Back Office zeigt, welche Schritte das Recht des Landes des Standorts verlangt. Der Kunde schließt diese Schritte ab, hinterlegt sie im Back Office und nimmt die rechtliche Einordnung für seinen Betrieb mit seiner Rechtsberatung vor (die Grundlagen des jeweiligen Staates nennt Teil B); erst dann aktiviert NymTime die Standortprüfung für den betreffenden Standort und Mitarbeiter. In einigen Ländern wird die Standortprüfung für feste Arbeitsplätze nicht angeboten. NymTime speichert keine Koordinaten, sondern nur das Ergebnis „innerhalb“, „außerhalb“ oder „Standort nicht verfügbar“ im Zeitpunkt der Buchung; eine Standortermittlung im Hintergrund findet nicht statt. Vorlagen stellen wir bereit; die Prüfung und der Abschluss obliegen dem Kunden.
(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Recht des Staates des Standorts (Teil B) verantwortlich, insbesondere für die zeitnahe Prüfung und Korrektur fehlender oder fehlerhafter Stempelungen, für die Genehmigung von Abwesenheiten und für die Einhaltung der Aufbewahrungsfristen. Arbeitszeitaufzeichnungen werden je Standort nach dem Landesprofil des Staates, in dem der Standort liegt, erzeugt. NymTime stellt die Werkzeuge bereit; die arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten bleiben beim Kunden.
(4) Der Zugang zum Back Office erfolgt mit der E-Mail-Adresse der jeweiligen Benutzerin oder des jeweiligen Benutzers und einem selbst gewählten Passwort. Das Passwort wird über einen einmaligen Link festgelegt, den wir an diese Adresse senden und der 24 Stunden gültig ist; der Kunde verwendet den Link unverzüglich und stellt sicher, dass jede E-Mail-Adresse nur einer Person zugeordnet ist. Wir empfehlen, die im Back Office verfügbare Zwei-Faktor-Authentifizierung (Authenticator-App) für alle Zugänge zu aktivieren. Der Kunde behandelt Zugangsdaten, Links und Wiederherstellungscodes vertraulich, gibt sie nicht weiter, vergibt Rollen und Berechtigungen im Back Office nur an dazu befugte Personen, sperrt ausgeschiedene Benutzer unverzüglich, hält die hinterlegten E-Mail-Adressen aktuell und meldet einen Verdacht auf Missbrauch sofort an support@nymtime.com. Für Handlungen, die über seine Zugangsdaten vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, sofern er den Missbrauch nicht unverzüglich gemeldet hat.
(5) Der Kunde hält die Stammdaten seines Unternehmens, seiner Standorte, seiner Mitarbeiter und seiner Ansprechperson im Back Office richtig und aktuell, insbesondere die E-Mail-Adresse für Rechnungen und Kündigungen sowie die Liefer- und Rechnungsadresse.
(6) Der Kunde nutzt NymTime nur für den vorgesehenen Zweck und lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch. Er greift nicht ohne unsere Zustimmung automatisiert auf den Dienst zu, versucht nicht, Sicherheitsmechanismen (Gerätebindung, NFC-Signaturen, Geoprüfung) zu umgehen, und gibt Zugänge nicht an Dritte außerhalb seines Unternehmens weiter; Steuerberater und Lohnverrechner des Kunden dürfen als Benutzer mit eigener Rolle eingeladen werden.
(7) Arbeitszeit- und Pausenregeln: NymTime rechnet ausschließlich nach den Einstellungen, die der Kunde je Standort selbst festlegt — insbesondere nach der gewählten Pausenregel (automatischer Abzug der Ruhepause, vom Manager in der Schicht zugeteilte Ruhepause oder Erfassung durch den Mitarbeiter per Taste), nach der Dauer der Ruhepause und danach, ob kurze Pausen als Arbeitszeit gelten. Diese Einstellungen sind Weisungen des Kunden; NymTime prüft sie nicht auf ihre arbeitsrechtliche Zulässigkeit. Die Einhaltung des für den Standort geltenden Arbeitszeit- und Arbeitsruherechts bleibt Pflicht des Kunden, insbesondere der Ruhepausen, der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten, der Höchstgrenzen der Arbeitszeit, der Wochenend- und Feiertagsruhe sowie der vollständigen und richtigen Aufzeichnung; die wichtigsten Vorschriften des Staates nennt Teil B. Der Hinweis „Pause nicht erfasst“ und vergleichbare Hinweise im Back Office sind ausschließlich Hinweise auf eine notwendige Korrektur der Aufzeichnung; sie sind keine Sanktion gegenüber dem Mitarbeiter und ersetzen weder die Prüfung noch die Entscheidung des Kunden. Einen automatischen Abzug der gesetzlichen Mindestruhepause nimmt NymTime nur vor, damit die Aufzeichnung nicht unrichtig bleibt; der Kunde prüft und korrigiert sie.
(8) Recht des Staates des Standorts: NymTime wird von LazyHead e.U. aus Österreich auf Grundlage der österreichischen Gewerbeberechtigung und der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV, Richtlinie 2006/123/EG) erbracht; auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden (§ 18 Abs 4). Für das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter des Kunden gilt hingegen zwingend das Recht des Staates, in dem sie gewöhnlich ihre Arbeit verrichten (Art. 8 Rom-I-VO); die wichtigsten Vorschriften dieses Staates — zur Arbeitszeit, zur Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung und zum Beschäftigtendatenschutz (Art. 6 und Art. 88 DSGVO in Verbindung mit dem Recht dieses Staates) — nennt Teil B. NymTime rechnet ausschließlich nach den Einstellungen, die der Kunde je Standort wählt (Länderprofil, Pausenregel, Arbeitszeitgrenzen); voreingestellt ist das Profil des Staates, in dem der Standort liegt. Der Kunde wählt und prüft die für seinen Standort richtigen Einstellungen. Die von uns bereitgestellten Vorlagen (Betriebsvereinbarung, Zustimmungserklärung, Datenschutzinformation) sind Hilfsmittel; auf welches Recht sie abgestimmt sind, nennt Teil B. Soweit sie für den Staat des Standorts nicht abgestimmt sind, hat sie der Kunde anzupassen oder durch eigene Dokumente zu ersetzen. NymTime übermittelt keine Daten an Behörden oder öffentliche Register und ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Melde- oder Aufzeichnungseinrichtung, sofern eine solche Anbindung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart ist; Meldungen an Behörden und die Führung gesetzlich vorgeschriebener Register obliegen dem Kunden. Die Einhaltung der für den Kunden geltenden arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften bleibt seine Pflicht.
(9) Private Endgeräte: Nutzen Mitarbeiter die Mitarbeiter-App auf ihrem privaten Smartphone, entscheidet der Kunde nach dem Recht des Staates des Standorts, ob diese Nutzung freiwillig sein muss. Wo das Recht oder die Aufsichtsbehörde es verlangt (Teil B nennt solche Fälle), holt der Kunde die Zustimmung des Mitarbeiters ein und bietet Mitarbeitern, die ihr privates Gerät nicht verwenden wollen, eine gleichwertige andere Möglichkeit der Zeiterfassung an, etwa ein Gerät des Betriebs oder die Erfassung durch eine Führungskraft im Back Office; eine Ablehnung darf für den Mitarbeiter keine Nachteile haben.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, NymTime für die Zwecke seines Unternehmens über das Back Office und die Mitarbeiter-App zu nutzen. Alle weiteren Rechte, insbesondere Urheberrechte an Software, Gestaltung, Dokumentation und Marken, verbleiben bei LazyHead e.U.
(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen (außer zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Browser und in der App), nicht bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln (Reverse Engineering), soweit dies nicht nach § 40e UrhG zwingend erlaubt ist, und nicht Dritten zur Nutzung überlassen, vermieten oder als Dienstleistung anbieten.
(3) An den vom Kunden eingegebenen und hochgeladenen Daten und Dokumenten erwerben wir keine Rechte über die Erbringung der Leistung hinaus. Der Kunde räumt uns das Recht ein, diese Daten für die Vertragsdauer zur Erbringung der Leistung zu verarbeiten, zu speichern und zu sichern.
(4) Meldet der Kunde Fehler oder macht er Verbesserungsvorschläge, dürfen wir diese ohne Vergütung verwenden.
§ 13 Zurückbehaltung und Sperre
(1) Wir dürfen den Zugang zum Back Office ganz oder teilweise sperren, wenn (a) der Kunde nach Ablauf der Nachfrist des § 8 Abs 3 in Zahlungsverzug ist, (b) der Kunde trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte nicht entfernt, (c) vom Kundenkonto eine Gefahr für die Sicherheit oder Integrität des Dienstes ausgeht (etwa kompromittierte Zugangsdaten, Angriffe, Umgehung von Sicherheitsmechanismen) oder (d) eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt.
(2) Außer bei Gefahr im Verzug kündigen wir eine Sperre per E-Mail mit einer Frist von mindestens 3 Werktagen an und beschränken sie auf das notwendige Maß. Während einer Sperre zeigt die Mitarbeiter-App nur noch die eigenen Daten des jeweiligen Mitarbeiters (Einsicht und Export); neue Stempelungen sind nicht möglich. Die gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit hat der Kunde in dieser Zeit auf andere Weise zu erfüllen. Eine Sperre nach Abs 1 lit. b begründen wir per E-Mail unter Angabe der betroffenen Inhalte und des Grundes (Art. 17 DSA); Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nehmen wir unter office@nymtime.com entgegen (Art. 16 DSA).
(3) Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Eine Sperre lässt die Zahlungspflicht unberührt und berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung von Entgelten, soweit die Sperre berechtigt war.
§ 14 Datenrückgabe und Löschung nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Kalendertage lang im Back Office vollständig exportieren (Excel, CSV, Dokumente im Originalformat). In dieser Zeit ist das Back Office auf Lesezugriff und Export beschränkt.
(2) Nach Ablauf der 30 Tage löschen wir die Daten des Kundenkontos, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; Sicherungskopien werden spätestens 35 Tage danach überschrieben. Rechnungen und Zahlungsbelege bewahren wir nach § 132 BAO sieben Jahre auf. Einzelheiten regelt § 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(3) Die Aufbewahrung der Arbeitszeitaufzeichnungen und der lohnrelevanten Unterlagen nach dem Recht des Staates des jeweiligen Standorts (die Fristen nennt Teil B) bleibt auch nach Vertragsende Pflicht des Kunden. Der Kunde stellt durch rechtzeitigen Export sicher, dass er diese Pflichten nach der Löschung erfüllen kann; wir bewahren die Daten nicht für ihn auf.
(4) Auf Wunsch des Kunden bestätigen wir die Löschung schriftlich.
(5) Anbieterwechsel (Art. 23 bis 26 und 29 der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act): Der Kunde kann jederzeit per E-Mail oder im Back Office verlangen, dass wir den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder die Übertragung seiner Daten auf eigene Systeme unterstützen; einer Kündigungsfrist bedarf es dafür nicht. Wir schließen den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung ab, spätestens 30 Kalendertage nach dem Verlangen (Übergangszeitraum), erbringen den Dienst bis dahin unverändert und geben dem Kunden die für seinen Ausstieg nötigen Informationen. Übertragbar sind sämtliche Daten, die der Kunde und seine Mitarbeiter eingegeben oder bei der Nutzung erzeugt haben — Stamm- und Vertragsdaten, Dienstpläne, Arbeitszeitaufzeichnungen, Abwesenheiten, Zeitkonten, Meldungen, Dokumente, Nachweise der Einrichtung und das Audit-Protokoll — in den Formaten XLSX und CSV, Dokumente im Originalformat. Ausgenommen sind nur Daten des internen Betriebs (Schlüssel der NFC-Tags und der Geräte, Hashwerte von Passwörtern, Sicherheitsprotokolle), deren Herausgabe die Sicherheit gefährden würde. Nach dem Ende des Vertrags oder des Übergangszeitraums stehen die Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit (Abs 1); danach löschen wir sie vollständig nach Abs 2. Für den Wechsel und den Datenexport verrechnen wir keine Entgelte.
§ 15 Haftung
(1) Wir haften nach den §§ 1293 ff ABGB unbeschränkt für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen (§ 1324 ABGB), sowie für Personenschäden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Hauptleistungspflicht dieses Vertrags, und zwar der Bereitstellung des Dienstes nach § 2 und § 10. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit der Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch mit 2.500 €. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dieser Ausschluss ist zwischen Unternehmern zulässig und benachteiligt den Kunden nicht gröblich im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB, weil er die Hauptleistung unberührt lässt und dem Kunden mit § 6 Abs 5 eine verschuldensunabhängige Gutschrift für Ausfälle zur Verfügung steht.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haften wir nach Abs 1 und 2. Hat der Kunde die Daten nicht in angemessenen Abständen über die bereitgestellten Exportfunktionen gesichert, wird dies als Mitverschulden (§ 1304 ABGB) berücksichtigt.
(4) Der Kunde bleibt für die richtige Lohnverrechnung, die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften und den rechtmäßigen Einsatz der Standortprüfung (§ 11) verantwortlich. Für Verwaltungsstrafen oder Nachforderungen, die aus einer Verletzung dieser Pflichten durch den Kunden entstehen, haften wir nicht.
(5) Schadenersatzansprüche gegen uns sind binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, andernfalls verfallen sie; die gesetzliche Verjährungsfrist des § 1489 ABGB wird insoweit einvernehmlich verkürzt, was zwischen Unternehmern zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt; für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gelten weder der Verfall noch die Beschränkungen dieses Paragrafen.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter; wir sind Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Z 8 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs 3 DSGVO (nymtime.com/avv) samt Anlagen ist Bestandteil dieses Vertrags und wird beim Kauf gemeinsam mit diesen AGB abgeschlossen. Bei Widersprüchen zu Fragen des Datenschutzes geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.
(2) Die Beschäftigten- und Betriebsdaten des Kunden (Zeiterfassung, Dienstpläne, Dokumente) speichern wir ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union und geben sie nur an die in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags genannten Sub-Auftragsverarbeiter weiter. Während der Übertragung durchlaufen sie den Reverse Proxy von Cloudflare; diese und die übrigen Drittlandübermittlungen (E-Mail-Versand, Push-Benachrichtigungen) sind dort und in der Datenschutzerklärung mit ihrer Grundlage aufgeführt. Mitarbeiter von LazyHead e.U. haben ohne ausdrückliche Freischaltung durch den Kunden keinen Zugriff auf Mitarbeiterdaten.
(3) Beide Seiten behandeln alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlichen Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verarbeitung der Daten des Kunden als Kunde (Vertrags-, Rechnungs- und Versanddaten) beschreibt unsere Datenschutzerklärung unter nymtime.com/datenschutz.
(4) Wir nennen den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nur, wenn er dem im Kaufformular oder später im Back Office zugestimmt hat; die Zustimmung kann er jederzeit per E-Mail widerrufen. Nutzungsdaten werten wir nur in aggregierter, nicht personenbezogener Form aus, um den Dienst zu verbessern; Inhalte von Dokumenten und Lohndaten werden dabei nie verwendet.
§ 17 Änderungen der AGB
(1) Wir dürfen diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, einer behördlichen Anordnung, eines Wechsels unserer Sub-Auftragsverarbeiter oder einer Weiterentwicklung des Dienstes, die den Kernzweck nach § 2 Abs 3 nicht beeinträchtigt, erforderlich ist, die Hauptleistungspflichten nicht einschränkt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 9.
(2) Änderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail an die Adresse der Ansprechperson und im Back Office an; die geänderte Fassung wird dabei mit Hervorhebung der Änderungen übermittelt.
(3) Die geänderte Fassung wird der Geschäftsführung zusätzlich im Back Office zur Bestätigung angezeigt; dort kann sie der Änderung auch widersprechen. Bestätigt der Kunde die Änderung oder widerspricht er ihr nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten AGB; auf die Bedeutung des Schweigens weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, bleibt die bisherige Fassung in Kraft; der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen, wir mit der Frist nach § 5 Abs 1.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
(2) Erklärungen, die den Vertrag betreffen (Kündigung, Storno, Widerspruch, Mahnung), bedürfen der Schriftlichkeit. Die Parteien vereinbaren dafür nach § 886 ABGB eine erleichterte Form: Eine E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse — beim Kunden zusätzlich die entsprechende Funktion im Back Office — genügt; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Eine Übertragung des Vertrags durch den Kunden auf Dritte bedarf unserer Zustimmung; die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Unternehmensübertragung ist uns lediglich anzuzeigen. Wir dürfen den Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die das Unternehmen LazyHead e.U. im Wege der Einbringung oder Umwandlung fortführt und an der Andrii Snikhovskyi mehrheitlich beteiligt ist; wir zeigen dies dem Kunden mindestens vier Wochen vorher an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
(4) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl beruht auf Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) und gilt auch für Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat; zwingende Bestimmungen, die auf das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter des Kunden anzuwenden sind (Art. 8 Rom I), bleiben davon unberührt (§ 11 Abs 8).
(5) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien nach § 104 JN — bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zusätzlich nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO) — die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt; dasselbe gilt für Lücken.
(7) Diese AGB gelten in der am Anfang angegebenen Fassung für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge; für davor geschlossene Verträge gilt § 17. Die jeweils aktuelle Fassung für jeden Staat ist unter nymtime.com/agb abrufbar; die beim Kauf oder bei der ersten Anmeldung (§ 4 Abs 1) bestätigte Fassung wird mit Zeitpunkt, Version und Prüfsumme (SHA-256 des Texts) im Kundenkonto festgehalten.
Teil B — Besondere Bestimmungen für Kroatien
Die folgenden Bestimmungen gelten für Kunden mit Sitz in Kroatien und für Standorte in Kroatien. Sie gehen den Bestimmungen des Teils A vor.
§ B1 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch; maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB (§ 1 Abs 4 Teil A). Die kroatische Fassung dient der Information; sie wird im Kaufformular neben der deutschen Fassung angezeigt und ist unter nymtime.com/agb abrufbar, damit der Kunde die AGB bei Vertragsschluss kennt.
§ B2 Arbeitszeitrecht und Arbeitszeitaufzeichnungen
(1) Die Zeiterfassung, deren Erhalt § 2 Abs 3 Teil A zusagt, ist für Standorte in Kroatien die Aufzeichnung über die Arbeitszeit nach Art. 5 des kroatischen Arbeitsgesetzes (Zakon o radu, ZOR) und der Verordnung über Inhalt und Art der Führung der Aufzeichnungen über Arbeitnehmer (Pravilnik o sadržaju i načinu vođenja evidencije o radnicima). Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Aufzeichnungen verantwortlich (§ 11 Abs 3 Teil A).
(2) Die Einhaltung des Arbeitszeitrechts bleibt Pflicht des Kunden (§ 11 Abs 7 Teil A), insbesondere nach dem ZOR: die Pause von mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden, die in die Arbeitszeit eingerechnet wird (Art. 73), die tägliche Ruhezeit von mindestens zwölf zusammenhängenden Stunden (Art. 74), die wöchentliche Ruhezeit (Art. 75) und die Grenzen der Überstunden (Art. 65), sowie die Regelungen des anzuwendenden Kollektivvertrags.
(3) Für Kroatien ist im Back Office das Länderprofil auf Grundlage der Richtlinie 2003/88/EG voreingestellt; es behandelt die Ruhepause als unbezahlte Pause. Die kroatischen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Werte — insbesondere die Anrechnung der Pause auf die Arbeitszeit — prüft und stellt der Kunde selbst ein oder berücksichtigt sie in der Lohnverrechnung (§ 11 Abs 8 Teil A). Während einer Sperre (§ 8 Abs 4 und § 13 Abs 2 Teil A) erfüllt der Kunde seine Aufzeichnungspflichten auf andere Weise; die Mitarbeiter-App zeigt jedem Mitarbeiter in dieser Zeit seine eigenen Daten zur Einsicht und zum Export.
§ B3 Arbeitsordnung, Zustimmung des Betriebsrats und Datenschutz-Folgenabschätzung
(1) Welche Daten der Mitarbeiter der Kunde für die Zeiterfassung erhebt und verarbeitet, legt er nach Art. 29 Abs 2 ZOR im Voraus in der Arbeitsordnung (pravilnik o radu) fest. Beschäftigt der Kunde mindestens 20 Arbeitnehmer, ist die Arbeitsordnung Pflicht (Art. 26 Abs 1 ZOR); sie tritt frühestens acht Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (Art. 27 Abs 3 ZOR). Beschäftigt er weniger als 20 Arbeitnehmer, ist die Arbeitsordnung freiwillig; wir empfehlen, die Daten vorsorglich ebenfalls in einer kurzen Arbeitsordnung festzulegen, weil nicht geklärt ist, ob eine Klausel im Arbeitsvertrag allein Art. 29 Abs 2 ZOR genügt. Das Back Office verlangt in beiden Fällen die hinterlegte Regelung und gibt NFC frühestens acht Tage nach ihrer Bekanntmachung frei.
(2) Besteht ein Betriebsrat (radničko vijeće) oder übt ein Gewerkschaftsvertrauensmann (sindikalni povjerenik) dessen Rechte aus (Art. 153 Abs 3 ZOR), darf der Kunde über die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von Daten der Mitarbeiter nur mit dessen vorheriger Zustimmung entscheiden (Art. 151 Abs 1 Z 7 ZOR); äußert er sich binnen acht Tagen nicht, gilt die Zustimmung als erteilt (Art. 151 Abs 3 ZOR). Beschäftigt der Kunde mindestens 20 Arbeitnehmer, bestellt er eine Person, die die Verarbeitung der Daten der Mitarbeiter überwacht (Art. 29 Abs 6 ZOR), wo ein Betriebsrat besteht mit dessen Zustimmung (Art. 151 Abs 1 Z 8 ZOR). Das Back Office gibt NFC erst frei, wenn die Zustimmung erteilt oder die Frist abgelaufen ist.
(3) Die Verarbeitung von Daten der Mitarbeiter mit Anwendungen oder Überwachungssystemen steht auf der Liste der kroatischen Datenschutzbehörde (Agencija za zaštitu osobnih podataka, AZOP) nach Art. 35 Abs 4 DSGVO (Nr. 13). In Kroatien führt der Kunde daher vor dem Einsatz von NymTime eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch — auch wenn er nur die Stempelung am NFC-Tag nutzt (Ziffer 9 des Auftragsverarbeitungsvertrags); das Back Office gibt NFC erst frei, wenn sie hinterlegt ist. Vor der ersten Nutzung informiert der Kunde die Mitarbeiter nach Art. 13 DSGVO in kroatischer Sprache (§ 11 Abs 1 Teil A).
§ B4 Standortprüfung und private Endgeräte
(1) Die Standortprüfung bei der Buchung (§ 11 Abs 2 Teil A) setzt der Kunde in Kroatien nur mit einer je Standort dokumentierten Erforderlichkeit ein — bei Arbeit im Außendienst oder an wechselnden Orten, an vorübergehenden Arbeitsstätten oder wo kein NFC-Tag angebracht werden kann —, nicht an festen Arbeitsplätzen mit NFC-Tag. Er nennt die Standortprüfung und die betroffenen Standorte in der Arbeitsordnung nach § B3 Abs 1, holt die Zustimmung nach § B3 Abs 2 auch dafür ein und erweitert die Datenschutz-Folgenabschätzung auf die Standortdaten (AZOP-Liste Nr. 11 und 13); erst dann aktiviert NymTime die Standortprüfung für den betreffenden Standort und Mitarbeiter.
(2) Private Endgeräte (§ 11 Abs 9 Teil A): Das kroatische Recht enthält keine besondere Regel für die Nutzung privater Smartphones zur Zeiterfassung. Der Kunde bietet Mitarbeitern, die ihr privates Smartphone nicht verwenden wollen, eine andere Möglichkeit der Zeiterfassung an, etwa ein Gerät des Betriebs oder die Erfassung durch eine Führungskraft im Back Office; das Back Office stellt dafür eine Erklärung zur freiwilligen Nutzung des privaten Telefons bereit.
(3) Die im Back Office für Standorte in Kroatien bereitgestellten Vorlagen (Artikel der Arbeitsordnung, Datenschutzhinweis, Ersuchen um Zustimmung des Betriebsrats, Erklärung zum privaten Telefon, Datenschutz-Folgenabschätzung) sind auf das kroatische Recht ausgerichtet (§ 11 Abs 8 Teil A); ihre Prüfung und Anpassung an den Betrieb bleibt Sache des Kunden (§ 2 Abs 4 Teil A).
§ B5 Aufbewahrung
Die Aufbewahrung der Arbeitszeitaufzeichnungen und der lohnrelevanten Unterlagen, die nach § 14 Abs 3 Teil A Pflicht des Kunden bleibt, richtet sich nach dem ZOR, der Verordnung über die Aufzeichnungen über Arbeitnehmer und dem kroatischen Steuer- und Rechnungslegungsrecht. Der Kunde prüft die Fristen mit seiner Beratung und exportiert seine Daten rechtzeitig; wir bewahren sie nach Vertragsende nicht für ihn auf.
§ B6 Rechnungen
Unsere Rechnungen stellen wir nach österreichischem Recht aus (Art. 219a der Richtlinie 2006/112/EG; § 7 Abs 5 und § 8 Abs 2 Teil A). Die Vorschriften des kroatischen Fiskalisierungsgesetzes (Zakon o fiskalizaciji) über elektronische Rechnungen (eRačun) und die elektronische Meldung gelten nur für inländische Umsätze und nicht für unsere grenzüberschreitenden Rechnungen. Die Erfassung unserer Rechnungen in den Büchern des Kunden und die Selbstberechnung der Umsatzsteuer im Verfahren der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in der kroatischen Umsatzsteuererklärung obliegen dem Kunden.
§ B7 NFC-Tags: Registrierung und ausgediente NFC-Tags
NFC-Tags liefern wir nach Kroatien erst, wenn wir die nach kroatischem Recht erforderliche Registrierung als Hersteller von Elektrogeräten und Verpackungen beim Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz (Fond za zaštitu okoliša i energetsku učinkovitost) über einen Bevollmächtigten abgeschlossen haben (§ 3 Abs 1 Teil A). Ausgediente NFC-Tags übergibt der Kunde nach § 3 Abs 4 Teil A einer Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte; § 3 Abs 4 Teil A ist insoweit eine andere Vereinbarung im Sinne des Art. 13 Abs 2 der Richtlinie 2012/19/EU und der kroatischen Vorschriften zu ihrer Umsetzung.